• Corporation

    Corporation Die häufigste und klassischste Form der Unternehmensgründung in den USA ist die Corporation, auch Inc. oder schlicht Company genannt. Die wichtigsten Vorteile sind schnell aufgezählt :

       • Völlige Haftungsbeschränkung
       • Keine Durchgriffshaftung für Gesellschafter oder Direktoren
       • Absolute Anonymität der Eigentümer (Aktionäre)
       • Weltweite Anerkennung und Ansehen
       • Keine Stammkapitalpflicht

    Nach einer eingehenden persönlichen oder telefonischen Beratung erstellen unsere Fachanwälte den erforderlichen Gesellschaftervertrag und die wichtigen Bylaws (Satzungen) genau nach Ihren Vorgaben und individuell an Ihre Bedürfnisse angepasst. Im Bedarfsfall kann die Gründung und rechtskräftige Eintragung in das Handelsregister innerhalb von 24 Stunden erfolgen.
  • LLC / Partnership

    LLC / Partnership Als Partnership bezeichnet man die geschäftliche Verbindung von zwei oder mehreren Personen, die gemeinsam geschäftstätig sind. Am naheliegendsten ist der Vergleich mit der deutschen Gesellschaft bürgerlichen Rechts, alle Partner haften in voller Höhe auch mit Ihrem Privatvermögen. Diese Gesellschaftsform ist aufgrund ihrer Haftungsrisiken nicht sehr oft anzutreffen, für bestimmte Geschäfte aber dennoch auch heute noch empfehlenswert.

    Die Limited Liability Company, kurz LLC genannt, verbindet die Vorteile der Corporation (Haftungsbeschränkung) mit vielen steuerlichen Vorteilen eines Partnership. Im Grunde ähnelt die LLC der Konstruktion der deutschen GmbH & Co. KG, wird aber anders ausgelegt und ist grundsätzlich haftungsbeschränkt.

    Diese sind in letzter Zeit nicht nur für in den USA Steuerpflichtige interessant, durch das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den USA und der BR Deutschland ergeben sich auch hier steuerliche Vorteile, da anders, als bei einer Corporation (Aktiengesellschaft), die Gewinne direkt an die Gesellschafter ausgezahlt werden können, die diese dann nur einmal mit ihrem persönlichen Steuersatz an ihrem steuerlichen Wohnsitz versteuern können. In diesem Falle ist es sehr wichtig, das bei Gründung gleich auf diesen Umstand bei der Erstellung der Gründungsdokumente eingegangen wird. Unsere Fachanwälte sind darauf spezialisiert, genau diesen Umstand zu berücksichtigen, um Ihnen auch in Deutschland die korrekte Anerkennung der LLC zu sichern.
  • Stiftungen / Trusts

    Stiftungen / Trusts Ob zur Sicherung der eigenen Vermögenswerte vor dem Zugriff Dritter, oder zur rechtssicheren Regelung komplexer Nachlassangelegenheiten, die Gründung einer Stiftung (auch Foundation oder Trust ) genannt, hat viele Vorteile. Dabei gibt es verschiedene Formen, die von unseren Anwälten individuell an Ihre persönliche Situation angepasst werden.

    Eine Stiftung nach US-amerikanischem Recht kann fast alle legalen Rechtsgeschäfte ausführen, darf jedoch nicht gewinnorientiert arbeiten. Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist natürlich gestattet, solange aus den Zinserträgen bestimmte, vom Stiftungszweck vorgegebene Zahlungen geleistet werden, oder aber die Erträge gemeinnützig gespendet werden.

    Eine Stiftung kann auch die Anerkennung der Gemeinnützigkeit gem. der Sektion 501(c)(3) des Internal Revenue Codes beantragen und dann in den USA steuerbegünstigte Spenden annehmen, und so als Wohltätigkeitsorganisation fungieren.

    Unsere deutschsprachigen Fachanwälte stehen gerne für ein kostenloses Informationsgespräch zur Verfügung, um die richtige Form der Stiftung für Sie zu finden.

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risc control management inc.

Headquarters: 301 Clematis Street , Suite 3000, West Palm Beach, FL 33410
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Phone: 1-561-354-5530
Fax: 1-561-354-6348
E-mail: info@us-aktiengesellschaft.com

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